Liebe Special-Needs-Community,
heute für Sie ein paar kurze, knackige Infos zur Urlaubszeit für Menschen mit Behinderungen!
Euro-Schlüssel:
Mit dem Euro-Schlüssel bekommt man zu über 12.000 barrierefreien Toiletten, Aufzügen und Anlagen in ganz Europa Zugang. Anspruch besteht für Menschen mit Schwerbehindertenausweis z.B. mit den Merkzeichen aG und H. Auch bei bestimmten Erkrankungen wie z.B. MS oder Morbus Crohn kann man den Anspruch geltend machen. Die Kosten liegen bei ca. 28,90 Euro, beantragt werden kann der Schlüssel beim CBF Darmstadt oder BSK e.V. Ein Nachweis ist erforderlich.
Mehr Infos finden Sie hier: https://www.cbf-da.de/euroschluessel.html
Assistenz im Urlaub:
Nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 19.05.2022 (Az.: B 8 SO 13/20 R) kann die Kostenübernahme für eine Assistenzkraft während einer Urlaubsreise (in dem Fall Kreuzfahrt) über die Eingliederungshilfe übernommen werden.
Wichtig: Der Urlaub selbst muss nicht den Zielen der Eingliederungshilfe dienen. Relevanter ist, dass Menschen mit Behinderung gleiche Freizeitmöglichkeiten haben wie andere erwachsene Personen (in Übereinstimmung mit Art. 3 III GG und UN‑BRK).
Das Allgemeinbedürfnis nach Freizeit/Urlaub belegt einen Teilhabegrund, jedoch erst bei behinderungsbedingten Mehrkosten – etwa Reisekosten einer notwendigen Assistenzkraft – kann ein leistbarer Anspruch auf Eingliederungshilfe entstehen, sofern die Kosten notwendig, angemessen und wirtschaftlich vertretbar sind
Wenn Sie oder jemand mit Assistenzbedarf eine Reise plant, kann man:
einen Antrag auf Kostenübernahme stellen mit Bezug auf BSG‑Urteil B 8 SO 13/20 R vom 19.5.2022;
klären, welche Kosten behinderungsbedingt sind: z. B. Fahrt, Hotel, Lohn der Assistenzkraft;
darlegen, dass die Reise einem typischen Teilhabebedürfnis entspricht und der Wunsch einer Vergleichsperson ohne Behinderung gleichwertig wäre;
ggf. auf ein persönliches Budget (§ 29 SGB IX) in Betracht ziehen.
Privilegierung beim Ausstieg:
Nach der Entscheidung des BGH vom 20. Juni 2023 (Az.: X ZR 84/22) müssen Personen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitperson beim Zustieg und Ausstieg aus dem Flugzeug Vorrang erhalten.
Was bedeutet das juristisch?
Diskriminierungsfreier Zugang: Fluggesellschaften müssen Reisenden mit Mobilitätseinschränkung und ihren Begleitpersonen bevorzugte Aus- und Einstiegsrechte einräumen.
Konsequenzen bei Verstoß: Wenn dadurch ein Anschlussflug verpasst wird, können neben den Reisekosten auch Entschädigungen nach EU‑Fluggastrechteverordnung geltend gemacht werden.
Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Luftverkehr gegenüber Luftfahrtunternehmen und Personal.
Wir wünschen Ihnen eine schöne sommerliche Urlaubszeit und verbleiben mit den besten Grüßen,
Anna Mehlmann & Kanzlei-Team